Kantone und Gemeinden können das Sammeln von Mineralien und Fossilien einschränken oder verbieten. Unsere Mitglieder halten sich an den Ehrenkodex

Absatz 1.
Wer Mineralien, Kristalle oder Fossilien sucht oder eine Fundstelle ausbeutet,
hat den gesetzlichen und den örtlichen Bestimmungen und Verordnungen nachzuleben.
Er hat sich bei den zuständigen Behörden über vorliegende Patente und Bestimmungen
zu informieren und sich danach zu richten. Eigentum anderer,
Natur und Landschaft sind zu respektieren.

Vor der Suche, orientiert man sich ob Patente oder andere Gesetze für das ausgewählte Such- oder Fundgebiet bestehen!


Die SVSMF kann keine Garantie für die Eintragungen in untenstehender Tabelle übernehmen, da die Gemeinden uns nicht alle Änderungen melden und somit die Tabelle nicht aktuell ist.

Patente und Verbote: Link