Fotowettbewerb im «Schweizer Strahler» zum 50-Jahr-Jubiläum der SVSMF

Im Winter bearbeitet man die Funde der vergangenen Saison, bestaunt Stücke in der Vitrine oder grübelt in den Schubladen und Kisten, wo ältere Schätze sorgfältig aufbewahrt werden. Warum nicht diese Schätze einem breiteren Publikum zeigen? Die moderne Digitalfotografie erlaubt es, fast unbeschränkt zu pröbeln, bis einem das gewünschte Bild gelingt. Packen Sie es an und nehmen Sie am Fotowettbewerb des «Schweizer Strahler» teil – aus Anlass des 50-Jahr-Jubiläums der SVSMF, die 1966 in Spiez gegründet worden war.
Im November-Heft 2016 des «Schweizer Strahlers» werden die besten Fotos veröffentlicht.
Eine Jury wird die Bilder begutachten und klassieren. Selbstverständlich spielen technische Aspekte wie Schärfe des Bildes, passende Belichtung und Farbabgleich eine Rolle, aber es werden auch die Originalität der Inszenierung und die dargestellten Mineralien oder Fossilien bewertet. Lassen Sie Ihre Kreativität spielen und vielleicht gewinnen Sie einen der tollen Preise und sehen Ihre Bilder im «Schweizer Strahler» abgedruckt.

Folgende Regeln sind zu beachten:
1. Die abgebildeten Mineralien oder Fossilien müssen aus der Schweiz stammen, müssen aber nicht zwingend Eigenfunde sein.
2. Die Bildbreite muss 2 cm oder mehr betragen. Das heisst, der auf dem Bild wiedergegebene Bereich muss in natura mindestens 2 cm breit (oder hoch wenn hochkant) sein. Die Auflösung sollte Idealerweise mindestens 8 Megapixel sein.
3. Die Motive dürfen zuvor nicht veröffentlicht worden sein (in Druck oder digital zum Beispiel im Internet).
4. Der Teilnehmer muss Inhaber aller Rechte am Bild sein. Der Teilnehmer erlaubt dem «Schweizer Strahler», die Bilder in Zusammenhang mit dem Wettbewerb im Druck und/oder digital kostenlos zu publizieren, natürlich mit Angabe des Fotografen.
5. Jeder Teilnehmer darf maximal drei Bilder einreichen.
6. Die Bilder können nur digital und nur in einem offenen Format eingereicht werden, das heisst als .jpg oder .tif-Datei. Am besten wären Dateien direkt aus der Kamera. Bei .jpg ist die Wahl einer hohen Bildqualität, sprich schwacher Kompression empfohlen.
7. Jede Datei muss mit Fundort_Mineral(Fossil)_Nachname_ Vorname_Wohnort_Bildbreite-cm bezeichnet sein.

Wichtig:
Die Bilder sind per E-mail zu schicken an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Alternativ können sie auch via www. webtransfer.ch oder www.wetransfer.com übermittelt werden oder per Post als CD-Rom oder auf einem USB-Stick an: Pascal Grundler, Wallweg 2, 5210 Windisch. Datenträger werden nur zurückgesendet, wenn ein frankiertes Rückcouvert beigelegt ist.
Einsendeschluss: 30. Juni 2016.
Weitere Information sowie ein paar Tipps und Tricks finden sich auf unserer Webseite: www.svsmf.ch/pdf/fotowettbewerb2016tipps.pdf

 

Netzwerk mit über 1500 Mitgliedern

 

 -  Sektionen 

 

 -  Wissenschaftliche Berater

 

 -  Vorstand der SVSMF

 

 -  Stab-Schiedsrichter

 

 -  Börsenkommission

 

 -  Redaktion Schweizer Strahler

 

 -  Schlichtungskommission

 

 -  Geschäftsprüfungskommission

Urner Mineralienfreunde (UMF)
www.mineralienfreund.ch


Uniun Cristallina
www.uniun-cristallina.ch


Schweizerische Goldwäschervereinigung (SGV)
www.goldwaschen.ch

 

der Schweizerischen Vereinigung der Strahler, Mineralien- und Fossiliensammler (SVSMF), 13. Mai 2023.

 
Präsident:
Grundler Pascal
Wallweg 2
5210 Windisch
Tel. +41 79 343 24 19
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Vizepräsident I:
Marcus Stauffer
Ziegelmatt 3
4312 Magden
Tel. +41 79 408 04 79
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Vizepräsident II:
Schnyder Cédric
22, avenue de Crozet
1219 Châtelaine
Tel. +41 79 414 01 13
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Zentralsekretär:
Hans-Peter Studer
Rickstrasse 31
9037 Speicherschwendi
Tel. +41 71 344 38 37
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Materialverwalter:
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Beisitzer:
Vakant
 
Geschäftsstelle/+ Sekretariat der SVSMF:
Bleiker Grunder Yvonne
Via Craistas 10, Postfach
7536 Sta. Maria, Val Müstair
Tel. +41 41 310 03 35
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

für Strahler, Mineralien- und Fossiliensammler, für Verkäufer und Händler


Der Ehrenkodex enthält Verhaltensmassnahmen gegenüber der Natur und den Mitmenschen. Er verpflichtet zu verantwortungsbewusstem Strahlen, Sammeln, Verkaufen und Handeln und richtet sich gegen Raubbau, Verwüstung, Gewinnsucht und Diebstahl aus belegten Fundstellen und gegenüber seinen Handelspartnern.


In diesem Bestreben erlässt die Schweizerische Vereinigung der Strahler, Mineralien- und Fossiliensammler (SVSMF) die nachfolgenden Bestimmungen:


1. Wer Mineralien, Kristalle oder Fossilien sucht oder eine Fundstelle ausbeutet, hat den gesetzlichen und den örtlichen Bestimmungen und Verordnungen nachzuleben. Er hat sich bei den zuständigen Behörden über vorliegende Patente und Bestimmungen zu informieren und sich danach zu richten. Eigentum anderer, Natur und Landschaft sind zu respektieren.

2. Schäden an Kulturland, Wald, Strassen, Wegen und anderen Einrichtungen sind in jedem Falle zu vermeiden. Es ist Pflicht, jede Such- oder Fundstelle bei deren Verlassen aufzuräumen und in bester Ordnung und Sauberkeit zurückzulassen.

3. Das Verwenden von Sprengstoff, maschinellen Hilfsmitteln (Bohrhämmer usw.) und schweren Werkzeugen ist ohne Bewilligung durch die zuständigen Instanzen, sowie an Sonn- und Feiertagen untersagt. Ebenso ist in der Nähe bewohnter Gebiete das Strahlen an Sonn- und Feiertagen zu unterlassen. Auch werktags sind Lärmeinwirkungen zu vermeiden.

4. Wer eine Fundstelle zur Weiterbearbeitung belegen will, hinterlegt gut sichtbar ein Strahlerwerkzeug und bringt eine witterungsbeständige Markierung seines Namens mit dem Datum der letzten Bearbeitung an. Der Anspruch des Finders einer Fundstelle erlischt grundsätzlich, wenn die Fundstelle während zwei Jahren nicht mehr weiterbearbeitet oder offensichtlich verlassen worden ist. Von einer Person dürfen gleichzeitig höchstens drei (3) Fundstellen im gleichen Fundgebiet reserviert bzw. belegt
werden.

5. Das Entfernen oder Mitnehmen von Mineralien, Werkzeugen und Markierungen aus einer belegten Fundstelle ist unstatthaft und wird als Diebstahl qualifiziert.

6. Bedeutende oder wissenschaftlich interessante Funde und Fundorte sollen zu Forschungszwecken einem Wissenschaftler, einer wissenschaftlichen Institution oder der zuständigen Instanz gemeldet werden.

7. Der Sammler, Mineralien- und Fossilienfreund soll in erster Linie für seine eigene Sammlung und zu Tauschzwecken Mineralien und Fossilien suchen und Fundstellen bearbeiten.

8. Mineralien, Kristallstufen und Fossilien haben nur dann einen echten Wert für die Wissenschaft oder für den Sammler, wenn genaue Angaben über Fundort vorliegen. Wer Mineralien, Fossilien usw. veräussert (verkauft oder tauscht), ist verpflichtet dem Empfänger unaufgefordert wahre Angaben über den Fundort zu machen, sowie reparierte (geleimt usw.) oder künstlich veränderte oder erzeugte Ware (beheizt usw.) als solche zu bezeichnen.

9. Wer mit Mineralien und Fossilien Handel betreibt, damit Börsen beschickt oder seine Funde sonst wie kommerziell auswertet, richtet sich nach dem herrschenden Recht. Es gelten insbesondere auch Grundsätze von Treu und Glauben und die Gepflogenheiten im Handel mit Mineralien und Fossilien.

10. Bei Verstössen von Einzel- oder Sektionsmitgliedern der SVSMF gegen den Ehrenkodex, können deren zuständige Organe Massnahmen gegen den Fehlbaren ergreifen. Ein Massnahmenkatalog enthält die möglichen Sanktionen, die sich vom einfachen Verweis und/oder über die Wiedergutmachung des verursachten Schadens bis hin zum Ausschluss aus der Sektion und der SVSMF erstrecken.

Für jeden wahrhaftigen Mineralien- und Fossilienfreund ist das Einhalten vorstehender Bestimmungen Ehrensache und Verpflichtung.

Der Ehrenkodex bildet Bestandteil der Statuten der Schweizerischen Vereinigung der Strahler, Mineralien- und Fossiliensammler. Er wurde durch die ordentliche Generalversammlung vom 29. August 2015 genehmigt und in Kraft gesetzt und ersetzt die Ausgabe vom 27. August 2011.


Der Zentralpräsiden: Pascal Grundler

Die Zentralsekretärin: Hedy Bienz

 

 

Unterkategorien